Allgemeine Geschäftsbedingungen für die MARTIN LANZ GMBH
1. Allgemein
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Die Martin Lanz GmbH verfügt über die Betriebsbewilligung nach Art. 2 und 12 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG).
Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) für die Executive Search durch die Martin Lanz GmbH.
Die AGB können jederzeit geändert werden. Es gilt jeweils die bei Abschluss des Vermittlungsauftrages zwischen der Martin Lanz GmbH und dem Auftraggeber gültige Fassung.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, wird der Vermittlungsauftrag exklusiv erteilt, d.h. der Auftraggeber setzt für das gesuchte Stellenprofil keine weiteren Vermittler oder Berater ein.
Sämtliche Bezeichnungen richten sich an beide Geschlechter.
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2. Vermittlungshonorar
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Die Martin Lanz GmbH erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Basis eines Festhonorars - eine erfolgsabhängige Vergütung für die Erbringung der Leistungen findet nicht statt. Das Vermittlungshonorar wird vor Projektstart zwischen der Martin Lanz GmbH und dem Kunden, auf Basis des geplanten Jahresbruttosalärs des Kandidaten (inkl. Überstundenpauschale, Sachbezüge, Prämien, Provisionen und anderer variablen Bestandteile wie Stock Options etc.), festgelegt Der Honoraranspruch ist in drei (gleichen) Teilen fällig:
i. Der erste Teil ist mit Unterzeichnung des Vermittlungsauftrags fällig;
ii. Der zweite Teil, wenn ein Vorstellungsgespräch zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten
vereinbart wird;
iii. Der Dritte Teil ist bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem
Kandidaten fällig. Kündigt der Kandidat innert drei Monaten nach Stellenantritt, bemüht sich die Martin
Lanz GmbH, dem Auftraggeber innert eines Monats einen Ersatzkandidaten vorzuschlagen.
Wird ein von der Martin Lanz GmbH vorgeschlagener Kandidat innerhalb von 12 Monaten direkt vom Auftraggeber oder einem ihm nahestehenden Unternehmen eingestellt, so hat die Martin Lanz GmbH Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars.
Wird einem von der Martin Lanz GmbH vorgeschlagenen Kandidaten eine abweichende als ursprünglich vereinbarte Stelle angeboten und kommt ein Arbeitsvertrag zustande, so berührt dies den Honoraranspruch der Martin Lanz GmbH nicht. Dasselbe gilt, falls der Auftraggeber bei einem exklusiv vereinbarten Vermittlungsauftrag Kandidaten eines anderen Vermittlers oder Beraters berücksichtigt.
Sollten sich aus einem Vermittlungsauftrag für eine Position zwei oder mehr akzeptierte Kandidaten ergeben und diese beim Auftraggeber oder verbundenen Unternehmen angestellt werden, so hat die Martin Lanz GmbH einen Honoraranspruch in Höhe von einem Drittel des ursprünglich vereinbarten Honorars je zusätzlichen Kandidaten.
Wird der Vermittlungsauftrag durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, (vorzeitig) beendet und hat die Martin Lanz GmbH bereits Leistungen erbracht, so wird dem Auftraggeber der bereits bezahlte Teil des Honoraranspruches nicht zurückerstattet.
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3. Zahlungsbedingungen
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Die Martin Lanz GmbH stellt Rechnungen elektronisch aus. Die Rechnungen sind durch den Auftraggeber innert 14 Tagen zu bezahlen. Bleiben Zahlungen aus, behält sich die Martin Lanz GmbH das Recht vor, ihre Bemühungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen.
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4. Beendigung
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Der Vermittlungsauftrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem von der Martin Lanz GmbH vorgeschlagenen Kandidaten nach Kündigung des Vermittlungsauftrags zustande, so wird das Honorar in voller Höhe fällig. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen und vereinbarten Leistungen sind ebenfalls ohne Abzug zu erstatten.
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5. Vertraulichkeit
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Die Martin Lanz GmbH verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag mit absoluter Vertraulichkeit auszuführen und alle Informationen, die sie vom Auftraggeber erhalten hat, vertraulich zu behandeln.
Dem Auftraggeber werden vertrauliche Informationen entweder durch die Martin Lanz GmbH oder durch den Kandidaten zur Verfügung gestellt, die nur für ihn bestimmt sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und namentlich Referenzauskünfte über einen Kandidaten nur mit dessen vorgängiger Zustimmung einzuholen.
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6. Haftungsausschluss
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Die von der Martin Lanz GmbH gemachten Angaben zu einem Kandidaten beruhen auf den ihr durch den Kandidaten selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Martin Lanz GmbH nicht übernehmen.
Die Martin Lanz GmbH übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Kandidat die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Kandidaten ist ausgeschlossen.
Im Übrigen wird sowohl die Haftung der Martin Lanz GmbH als auch des Auftraggebers soweit als gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
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7. Datenschutz
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Alle personenbezogenen Daten, die die Martin Lanz GmbH dem Auftraggeber oder umgekehrt zur Verfügung stellen, werden nur für die im Vermittlungsauftrag beschriebenen Zwecke und in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzen und Vorschriften verwendet. Die Parteien dürfen ihre Verpflichtungen aus dem Vermittlungsauftrag nicht wissentlich so erfüllen, dass die andere Partei eine ihrer Verpflichtungen aus den geltenden Datenschutzgesetzen verletzt.
Der Auftraggeber erkennt an, dass beide Parteien separate Datenverantwortliche für die im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeiteten personenbezogenen Daten sind.
Für weitergehende Informationen zu diesem Thema wird auf die [Datenschutzerklärung] der Martin Lanz GmbH verwiesen.
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8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzten, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahekommen.
Der Vermittlungsauftrag zwischen der Martin Lanz GmbH und dem Auftraggeber untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz der Martin Lanz GmbH zuständig.